Eine Aufgabe der Landkreise im Bevölkerungsschutz ist die Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen. Hierfür unterhalten sie Einheiten und Einrichtungen, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht (z. B. § 4 Abs. 1. Satz 1 BHKG NRW). Bei diesen...











