NRW führt mit dem Planungsfristerlass 2025 ein neues System zur Rettungsdienstbedarfsplanung ein. Die klassische Hilfsfrist wird durch Planungsfristen ersetzt, ergänzt um Fahrzeithorizonte, GVS-Klassifikation und differenzierte Zeitziele für städtische und ländliche Räume. Der Erlass schafft verbindliche Grundlagen für Standortplanung, Einsatzmittelvorhaltung und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. Weiterlesen Planungsfristerlass NRW: Neue Grundlagen für die Rettungsdienstbedarfsplanung









