Die Feuerwehrbedarfsplanung ist ein Instrument zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Sie gewährleistet, dass der Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung in einer Kommune den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und effizient organisiert sind. Ferner trägt die Feuerwehrbedarfsplanung dazu bei, zukünftige Entwicklungen wie das Wachstum von Städten oder Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur frühzeitig einzubeziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtliche Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg
Zwar schreibt das Feuerwehrgesetz (FwG) des Landes Baden-Württemberg nicht explizit die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes vor, jedoch hat laut § 3 Abs. 1 S. 1 FwG jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, wird ein Planungsdokument benötigt, auf dessen Grundlage die Definition des Begriffes leistungsfähige Feuerwehr sowie deren benötigte Ausrüstung fachlich fundiert dargelegt wird. Ein solches Dokument stellt der Feuerwehrbedarfsplan dar. Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist somit nicht unmittelbare Pflicht aus dem Gesetz, dient jedoch der Umsetzung dessen und schafft Rechtssicherheit.Weitere Aufgaben der Gemeinden nach FwG
Neben der Pflicht zur Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr haben die Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 FwG:- die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden,
- die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten,
- für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen,
- die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und
- die Kosten der Einsätze zu tragen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Normative Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplanung in Baden-Württemberg
Anders als viele andere Bundesländer hat das Land Baden-Württemberg keine Rechtsverordnung für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse und über die entsprechenden Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr erlassen. Als Unterstützung für die Feuerwehrbedarfsplanung werden den Gemeinden jedoch die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und des Innenministeriums, mitgetragen von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag aus dem Januar 2008 an die Hand gegeben. Kerninhalte der Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind:- Die Notwendigkeit einer gemeindespezifischen, risikoorientierten Planung.
- Die vorrangige Beschränkung der Hinweise auf den Bebauungszusammenhang im Sinne eines Ortsteils.
- Den Vorrang der gemeindespezifischen Risikobewertung vor den in den Hinweisen festgelegten Bemessungswerten, speziell den Eintreffzeiten.
- Der Grundsatz, dass die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ausgeschöpft werden sollen.
- Die Definition von Mindeststandards der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr unter Einbeziehung der direkt angrenzenden Nachbarkommunen auf der Grundlage von standardisierten Szenarien (Standardszenarien) für den Brandeinsatz und für die Technische Hilfeleistung.
- Die Festlegung der Bemessungswerte Eintreffzeit, Einsatzkräfte und Einsatzmittel für die Standardszenarien.
- Richtwerte für die Eintreffzeiten von Sonderfahrzeugen und -einheiten unabhängig von den Standardszenarien.
- Richtwerte für die Vorhaltung von Sonderfahrzeugen und -einheiten auf Landesebene.