Was kommunale Entscheidungsträger jetzt wissen müssen
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat im März sein Positionspapiers „Zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes im Kontext der Zivilen Verteidigung“ veröffentlicht. Das Dokument ist mehr als eine Verbandsmeldung. Es ist eine klare fachliche Lagebeschreibung und ein strukturierter Handlungsauftrag an Bund, Länder und Kommunen. Für alle, die in der Gefahrenabwehrplanung Verantwortung tragen, ist es Pflichtlektüre.
Die Kernaussage ist deutlich: Der deutsche Bevölkerungsschutz ist nicht ausreichend auf die Anforderungen vorbereitet, die eine hybride Bedrohungslage oder eine konventionelle militärische Auseinandersetzung an ihn stellen würden. Gleichzeitig steigen die Belastungen durch Klimaereignisse und technische Großschadenslagen kontinuierlich. Beides zusammen ergibt eine Schere zwischen vorhandenem Leistungsvermögen und tatsächlichem Bedarf, die sich ohne gezielte Investitionen weiter öffnet.
Ein erweitertes Bedrohungsbild als Ausgangspunkt
Das Positionspapier legt seiner Analyse Szenarien zugrunde, die vom Katastrophenschutz der Länder bis zur Landesverteidigung reichen:
Katastrophenszenarien:
- Klimabedingte Naturereignisse wie Wald- und Vegetationsbrände, Hochwasser, Sturzfluten und Starkwindlagen
- Technische Großschadenslagen mit systemischer Relevanz, darunter großflächige Ausfälle von Energieversorgung, Kommunikationsnetzen und Verkehrsinfrastruktur sowie Gefahrstofffreisetzungen
- Strukturelles Überlastungspotenzial bei langandauernden Einsatzlagen, die die Kapazitäten einzelner Gebietskörperschaften übersteigen
Phasen der Zivilen Verteidigung:
- Phase I: Anhaltende hybride Bedrohungslage (Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation)
- Phase II: Spannungsfall mit militärischen Aufmärschen an NATO-Grenzen
- Phase III: Bündnisverteidigung mit punktuellen konventionellen Angriffen
- Phase IV: Landesverteidigung mit flächenhaften Zerstörungswirkungen auf deutschem Staatsgebiet
Was dieses Modell planerisch bedeutsam macht: Die Anforderungen eskalieren schrittweise, aber die dafür notwendigen Strukturen müssen heute vorhanden sein. Fähigkeiten, die im Zivilschutz gebraucht werden, entstehen im täglichen Betrieb der kommunalen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes; sie lassen sich nicht kurzfristig aufbauen, wenn der Ernstfall eintritt.
Besonders relevant ist die Einschätzung des DFV zu hybriden Bedrohungen: Cyberangriffe, Sabotagemaßnahmen gegen kritische Infrastruktur, Desinformationskampagnen und koordinierte Störaktionen können bereits unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Konflikts die Einsatz- und Führungsfähigkeit der Gefahrenabwehr erheblich beeinträchtigen. Für diese Lage (Phase I des integrierten Szenarios) existiert in Deutschland derzeit kein klarer rechtlicher Rahmen. Das ist eine konzeptionelle Lücke, die auch auf kommunaler Ebene anerkannt und planerisch berücksichtigt werden muss.
Fünf Maßnahmenpakete und ihre Bedeutung für die kommunale Planung
Der DFV bündelt seine Forderungen in fünf Handlungsfeldern, die konsequent vom täglichen Einsatzbetrieb bis zum Verteidigungsfall gedacht sind und kommunale Daseinsvorsorge mit gesamtstaatlicher Sicherheitsvorsorge verknüpfen:
A. Stärkung des Ehrenamtes adressiert die personelle Grundlage des Systems. Der DFV fordert Anreizmodelle für Personalgewinnung und -bindung, Entlastung durch Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und hauptamtliche Unterstützung für Wartung und Betrieb von Zivilschutzausstattung. Ohne belastbare ehrenamtliche Strukturen ist weder die alltägliche Gefahrenabwehr noch eine Skalierung in komplexere Lagen realistisch sicherzustellen.
B. Führungs- und Einsatzorganisation zielt auf Durchgängigkeit über alle Verwaltungsebenen von der Gemeinde über Landkreis und Land bis zum Bund. Konkret gefordert werden:
- ein zentrales Lagebild für den Bevölkerungsschutz
- redundante und krisenfeste Kommunikationsnetze
- die verbindliche Einführung eines Fähigkeitsmanagements mit bundeseinheitlichen Strukturen für Zivilschutzeinheiten
C. Ausrüstung und Liegenschaften benennt konkrete technische Bedarfe, die aus den Erfahrungen in der Ukraine und den spezifischen Anforderungen von Zivilschutzszenarien abgeleitet sind. Gefordert werden unter anderem:
- geländefähige Tanklöschfahrzeuge mit großem Behältervolumen
- Löschrobotik für gefährliche Einsatzbereiche
- Hubrettungsgeräte mit erweiterten Rettungshöhen und größerer seitlicher Ausladung
- autarke Energieversorgung (mindestens 72 Stunden) für Liegenschaften der Gefahrenabwehr
- Perimeterschutz und analoge Rückfallebenen für Führungsräume und Leitstellen
D. Aus-, Fort- und Weiterbildung betont die Notwendigkeit einer systematischen und ebenenübergreifenden Qualifizierung, die Zivilschutzszenarien, hybride Bedrohungen und CBRN-Gefahrenabwehr einschließt. Der DFV empfiehlt BBK-Außenstellen in jedem Bundesland, um einen flächendeckenden Zugang zu zivilschutzbezogener Ausbildung sicherzustellen.
E. Selbsthilfefähigkeit und gesellschaftliche Resilienz macht deutlich, dass Bevölkerungsschutz als Gesamtsystem zu verstehen ist. Die Bevölkerung, Unternehmen und betreuungsintensive Einrichtungen müssen befähigt werden, auch bei großflächigen Versorgungsausfällen kurzfristig eigenständig handeln zu können. Der kommunalen Ebene kommt dabei eine koordinierende Rolle zu, sowohl bei der Risikokommunikation als auch bei der Förderung lokaler Selbstschutzkonzepte.
Bedarfsplanung als strategisches Instrument: Jetzt aktualisieren
Die Logik des DFV-Positionspapiers folgt einem Prinzip, das für jede belastbare Planung zentral ist: Fähigkeiten müssen szenariobasiert definiert, bestehende Kapazitäten bewertet und Lücken systematisch identifiziert werden, bevor daraus Forderungen und Beschaffungsmaßnahmen abgeleitet werden. Der DFV formuliert das ausdrücklich: „Beschaffungen ausschließlich auf der Grundlage von schutzzielorientierten Risikoanalysen.“
Das hat konkrete Konsequenzen für die kommunale Planung. Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption der Zivilen Verteidigung stammt aus dem Jahr 2016 und fußt auf Konzepten aus dem Jahr 1995. Viele Bedarfspläne, die auf dieser Grundlage entwickelt wurden, berücksichtigen das erweiterte Bedrohungsbild, insbesondere hybride Bedrohungslagen und die vier Phasen der Zivilen Verteidigung, nicht ausreichend. Eine Überprüfung bestehender Planwerke daraufhin, ob sie noch dem aktuellen Stand entsprechen, ist daher nicht nur fachlich sinnvoll, sondern angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage geboten.
Ein Signal, das ernst genommen werden muss
Das Positionspapier des DFV ist das Ergebnis einer organisations- und ebenenübergreifenden Facharbeit. Dass es bewusst keine organisationsspezifischen Forderungen formuliert, sondern übergeordnete Handlungsbedarfe beschreibt, macht es besonders anschlussfähig für die kommunale Planung. Es gibt kommunalen Entscheidungsträgern ein belastbares Argument an die Hand: Handlungsbedarf im Bevölkerungsschutz ist keine Spezialthese einzelner Fachleute, sondern der dokumentierte Konsens der Organisation, die den operativen Kern des deutschen Bevölkerungsschutzes stellt.
Wer heute in Kommunen, Landkreisen oder Fachbehörden Verantwortung für Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz trägt, sollte das Positionspapier als Ausgangspunkt für die eigene strategische Planung nutzen und prüfen, welche der darin beschriebenen Lücken auch im eigenen Zuständigkeitsbereich bestehen. Dabei müssen natürlich auch andere Aspekte, wie z. B. der Rettungsdienst oder Positionspapiere aus den Ländern, berücksichtigt werden.
antwortING unterstützt Kommunen und Landkreise dabei, die im DFV-Positionspapier beschriebenen Anforderungen in belastbare Planungsgrundlagen zu übersetzen, von der Szenarioanalyse und Schutzzielbestimmung bis hin zur fachlichen Bedarfsplanung für Feuerwehr und Katastrophenschutz.
