Zukunft der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz – fachliche Einordnung der Birkweiler Erklärung 2.0

3. März 2026

Die Birkweiler Erklärung 2.0 ist die konzeptionelle Weiterentwicklung der Erklärung „Lehren aus der Flut – Birkweiler Erklärung“ aus dem Jahr 2022. Während die erste Erklärung stark durch die Erfahrungen der Flutkatastrophe geprägt war, richtet die zweite Erklärung den Blick stärker auf die strukturelle Zukunftsfähigkeit der kommunalen Feuerwehren insgesamt. Die Birkweiler Erklärung 2.0 greift zentrale Zukunftsfragen des kommunalen Feuerwehrwesens auf. Das Papier wurde unter breiter Beteiligung von Führungskräften, Verbänden und Basisvertretern erarbeitet und formuliert in zehn Themenfeldern Handlungsbedarfe für die kommenden Jahre. Im Mittelpunkt steht die Zukunftsfähigkeit des überwiegend ehrenamtlich getragenen Feuerwehrsystems in Rheinland-Pfalz – vor dem Hintergrund veränderter klimatischer, gesellschaftlicher und sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen.

Unabhängig von einer politischen Bewertung stellt sich für Kommunen die Frage:
Welche strukturellen und organisatorischen Konsequenzen ergeben sich daraus für die örtliche Gefahrenabwehr?

Strategischer Kontext: Wandel der Rahmenbedingungen

Die Erklärung stellt die Feuerwehren in einen erweiterten sicherheitspolitischen Zusammenhang. Neben den Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen werden auch Anforderungen des Zivilschutzes und der zivilen Verteidigung betont.
Diese Einordnung entspricht auch der bundesweiten Perspektive, wie sie etwa in der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen beschrieben wird, die eine systematische Verzahnung von Bund, Ländern und Kommunen betont. Auch die Federation of EUropean Fire Officers (FEU) betont die Feuewehren als wesentlichen und integralen Bestandteil einer resilienten Gesellschaft.

Damit verschiebt sich der Fokus von einer reaktiven Krisenbewältigung hin zu einer strukturellen Weiterentwicklung des Systems Feuerwehr auf kommunaler Ebene.

Für Kommunen bedeutet dies, dass Bedarfs- und Entwicklungsplanungen künftig noch stärker unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet werden müssen:
– Resilienz gegenüber Großschadenslagen,
– Durchhaltefähigkeit über längere Einsatzzeiträume,
– Verzahnung von Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz,
– organisatorische Belastbarkeit ehrenamtlicher Strukturen.

Vier zentrale Wirkungsbereiche für Kommunen

Die zehn Themenfelder der Erklärung lassen sich aus kommunaler Perspektive in vier strukturelle Bereiche bündeln.

1. Organisation und Rechtsrahmen

Ein Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Feuerwehrverordnung.

Diskutiert werden unter anderem:
– Bemessung der Leistungsfähigkeit,
– Weiterentwicklung von Schutzzielen,
– Anpassung von Risikoklassen,
– künftige Ausgestaltung der Basis-Einheiten,
– Rolle und Verantwortung kommunaler Entscheidungsträger.

Für Kommunen ergibt sich hier eine grundlegende Frage: Entsprechen die bestehenden Schutzzieldefinitionen und Organisationsstrukturen noch den tatsächlichen Risiken und gesellschaftlichen Erwartungen?

2. Personalstruktur und Ehrenamt

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Sicherung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes.

Thematisiert werden:
– Mitgliedergewinnung,
– Kinder- und Jugendarbeit,
– stärkere Verzahnung von Ehren- und Hauptamt,
– Modernisierung der Ausbildung,
– neue Formen projektbezogenen Engagements.

Gerade die vorgeschlagene stärkere Entlastung des Ehrenamtes durch hauptamtliche Strukturen berührt zentrale kommunale Organisationsfragen.

Für Aufgabenträger bedeutet dies eine Überprüfung der Verwaltungsunterstützung, die Analyse von Entlastungspotenzialen und die Bewertung langfristiger Personalstrategien.

3. Infrastruktur und Standardisierung

Das Papier greift Investitionsfragen wie den Zustand vieler Feuerwehrhäuser, steigende Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz oder die zunehmende technische Komplexität von Einsatzfahrzeugen deutlich auf und macht Vorschläge zur landesweiten Standardisierung von Fahrzeugtypen.

Diese Standardisierung wird als Möglichkeit gesehen, Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung und Unterhalung zu erhöhen und Planungsprozesse zu vereinfachen.

Vergleichbare Diskussionen zur Standardisierung und Investitionsfähigkeit von Feuerwehren werden auch auf europäischer Ebene geführt, etwa durch die Federation of European Fire Officers, die die strategische Bedeutung leistungsfähiger Feuerwehrstrukturen betont.

Für Kommunen stellt sich hier die Frage: Welche Investitionen sind strukturell erforderlich und welche lassen sich durch interkommunale oder landesweite Lösungen wirtschaftlicher gestalten?

4. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Erklärung adressiert ausdrücklich die begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Kommunen und schlägt unter anderem die Einrichtung eines langfristigen Sondervermögens vor.
Unabhängig von konkreten Finanzierungsmodellen verdeutlicht dies, dass die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren nicht nur eine organisatorische, sondern in erheblichem Maße auch eine haushalts- und finanzpolitische Frage ist.
Damit wird die Gefahrenabwehr zunehmend Teil langfristiger Investitions- und Priorisierungsentscheidungen und rückt stärker in die strategische Verantwortung der kommunalen Gremien.

Welche strukturellen Fragen ergeben sich daraus?

Unabhängig von landespolitischen Entscheidungen lassen sich aus der Erklärung für Kommunen mehrere grundlegende Prüffragen ableiten:
1. Sind unsere Risikoanalysen noch aktuell und belastbar?
2. Entsprechen unsere Schutzziele den heutigen Gefahrenlagen?
3. Ist die personelle Struktur langfristig tragfähig?
4. Welche Rolle spielt das Hauptamt in unserer Organisation?
5. Welche Investitionen sind in den nächsten 5–10 Jahren realistisch einzuplanen?
6. Wie resilient ist unsere Gefahrenabwehr gegenüber Großschadenslagen?
7. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ehrenamt strukturiert?

Diese Fragen betreffen nicht einzelne Maßnahmen, sondern die strategische Ausrichtung der kommunalen Gefahrenabwehr insgesamt.

Bedeutung für die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung

Viele der in der Erklärung angesprochenen Themen wirken mittel- bis langfristig auf:
– Feuerwehrbedarfsplanungen,
– Gefahrenabwehr- und Entwicklungspläne,
– Investitionsprogramme,
– Organisationsuntersuchungen,
– Personal- und Ausbildungsstrategien.

Selbst wenn konkrete landesrechtliche Änderungen noch ausstehen, deutet sich an, dass die strukturellen Anforderungen an Kommunen weiter steigen werden.
Eine vorausschauende Planung berücksichtigt daher nicht nur aktuelle Vorgaben, sondern auch absehbare Entwicklungen.

Fazit

Die Birkweiler Erklärung 2.0 macht deutlich, dass die Weiterentwicklung der kommunalen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz nicht allein eine Frage einzelner Maßnahmen ist, sondern eine strukturelle Zukunftsaufgabe darstellt.
Für Kommunen ergibt sich daraus kein unmittelbarer Handlungsdruck, wohl aber die Notwendigkeit, eigene Strukturen, Schutzziele, Personalmodelle und Investitionsplanungen regelmäßig kritisch zu überprüfen.

Das zentrale kommunale Instrument zur strukturierten Umsetzung solcher Anforderungen ist die Feuerwehr-Bedarfs- und Entwicklungsplanung bzw. der Bedarfsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe.

Dabei sollte Bedarfsplanung nicht als einmaliges Dokument verstanden werden, sondern als kontinuierlicher Steuerungsprozess der Gefahrenabwehr:
– in Form einer grundlegenden strategischen Überprüfung in mehrjährigen Abständen,
– ergänzt durch regelmäßige, idealerweise jährliche Überprüfungen wesentlicher Kennzahlen, Zielerreichungen und struktureller Entwicklungen.

So kann aus landespolitischer Programmatik eine planbare, steuerbare und langfristig tragfähige kommunale Gefahrenabwehr entstehen.

Die Zukunftsfähigkeit der Gefahrenabwehr entscheidet sich nicht allein an der Einsatzstelle, sondern in der strategischen und organisatorischen Vorbereitung.

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