Ausgabenmoratorium im Gesundheitswesen – Risiken für eine bedarfsgerechte rettungsdienstliche Versorgung

4. Juni 2025

Mit dem Vorschlag eines Ausgabenmoratoriums für sämtliche Leistungsbereiche im Gesundheitswesen hat die aktuelle Diskussion über die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine neue Dynamik erhalten.

Aktuell fordert der Spitzenverband der GKV eine strikte Bindung der Ausgabenentwicklung an die reale Einnahmesituation der GKV.

Mit dieser Deckelung der Ausgaben soll kurzfristig eine finanzielle Stabilisierung erzielt werden, bis langfristige Strukturreformen die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig verbessert haben.

Dieses Vorhaben birgt jedoch auch Risiken für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes.

Strukturelle Besonderheiten des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst in Deutschland ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und unterliegt einer planungsbasierten Steuerung durch die Träger des Rettungsdienstes auf Grundlage landesrechtlicher Vorgaben.

Seine Finanzierung erfolgt in Form einer Refinanzierung der Ausgaben durch die GKV.

Bedarfsermittlung und Planungen im System Rettungsdienst

Die Vorhaltung bedarfsgerechter rettungsdienstlicher Ressourcen orientiert sich an raumstrukturellen Gegebenheiten (u. a. Siedlungsstruktur, Topografie, Verkehrsinfrastruktur), demografischen und epidemiologischen Parametern (z. B. Bevölkerungsdichte, Altersstruktur, besondere Patientengruppen) sowie der Einsatzverteilung und den zeitlichen Belastungsprofilen (z. B. Verteilung des Einsatzaufkommens über den Tagesverlauf, Wochenrhythmus und saisonale Schwankungen).

Auf Grundlage evidenzbasierter Bedarfsanalysen und Vorhaltebemessungen erfolgt die Planung langfristiger Investitionen in Personal- und Fahrzeugvorhaltung, Digitalisierung (z. B. Telenotarztsysteme, digitale Dokumentation) sowie Aus- und Fortbildung des rettungsdienstlichen Fachpersonals.

Auswirkungen eines Ausgabenmoratoriums

Ein pauschales Ausgabenmoratorium könnte diese bedarfsorientierten Investitionen verzögern oder sogar verhindern, woraus eine weitere Belastung des bereits jetzt hochausgelasteten Systems Rettungsdienst resultieren kann.

Die Umsetzung von Bedarfsplananpassungen erfordert häufig kurzfristige Investitionen, z. B. für neue Wachenstandorte oder zusätzliche Rettungsmittel, um die Einhaltung der Schutzziele im Rettungsdienst langfristig zu sichern.

Ein Ausgabendeckel kann dazu führen, dass diese Projekte, trotz nachgewiesenem Bedarf, vorerst nicht realisiert werden können.

Bedarfsorientierung statt Pauschaldeckel

Statt pauschaler Moratorien sollte ein differenzierter Umgang mit dem Kostenproblem im Gesundheitswesen erfolgen.

Gegebenenfalls müssen sektorspezifische Ausnahmen definiert werden, um die Notfallversorgung der Bevölkerung vor Investitionsblockaden zu schützen.

Als Teil der Kritischen Infrastruktur ist der Rettungsdienst auf Planungssicherheit angewiesen.

Maßnahmen zur Kapazitätssteuerung, Qualitätssicherung und Digitalisierung müssen weiterhin ermöglicht werden, sofern sie auf belastbaren Bedarfsprognosen beruhen.

Handlungsempfehlungen

  • Differenzierte Maßnahmen statt eines pauschalen Ausgabenmoratoriums
  • Ermittlung evidenzbasierter, belastbarer und objektiver Planungsgrundlagen
  • Beibehaltung von Investitionsmöglichkeiten bei nachgewiesenem Bedarf
  • Dialogorientierte Abstimmung zwischen Kostenträgern, Ländern, Trägern des Rettungsdienstes und Leistungserbringern über ausgabenkritische, aber versorgungssichernde Maßnahmen

Fazit

Die kurzfristige finanzielle Stabilisierung des Gesundheitswesens darf nicht auf Kosten der strukturellen Versorgungssicherheit in der Notfallversorgung erfolgen.

Ein evidenzbasiert geplanter und bedarfsgerechter Rettungsdienst kann nur dann wirksam bleiben, wenn er nicht durch pauschale Ausgabenbegrenzungen gehemmt wird.

Was kurzfristig als fiskalische Entlastung erscheint, kann sich langfristig als Risiko für die Versorgungssicherheit herausstellen.

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