Der Unterschied macht es aus: Brandschutzbedarfsplan, Feuerwehrplan und Einsatzplan

2. Juli 2025

Bei der Gefahrenabwehrplanung gibt es diverse Begrifflichkeiten, welche einer häufigen Verwechslung unterliegen. Besonders die Begriffe Brandschutzbedarfsplan, Feuerwehrplan und Einsatzplan führen häufig zu Missverständnissen. Dabei haben sie jeweils eine ganz eigene Bedeutung und einen speziellen Zweck.

Was ist ein Brandschutzbedarfsplan?

Der Brandschutzbedarfsplan (je nach Bundesland auch Feuerwehrbedarfsplan oder Bedarfs- und Entwicklungsplan) stellt das wesentliche Dokument zur strategischen Planung und Weiterentwicklung einer Feuerwehr basierend auf den örtlichen Verhältnissen dar. Die Pflicht der Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ist in den meisten Brandschutzgesetzen fest verankert (vgl. bspw. § 3 Abs. 3 BHKG, § 3 Abs. 1 HBKG, § 3 Abs. 1 ThürBKG, § 2 Abs. 1 BrSchG)

Ziel des Brandschutzbedarfsplanes ist zum einen die Erfassung der örtlichen Verhältnisse sowie die Ableitung der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungen und Risiken. Neben einer Analyse des bisherigen Zustandes der Feuerwehr hinsichtlich der Organisation, der Standorte, der Ausstattung sowie des Personals erfolgt im Brandschutzbedarfsplan die Aufstellung eines Soll-Konzeptes, um die Feuerwehr entsprechend der Ergebnisse aus Gefährdungs- und Risikoanalyse bedarfsgerecht aufzustellen. Aus dem Abgleich zwischen dem Ist-Zustand und dem Soll-Konzept ergeben sich die einzuleitenden Maßnahmen, um den Zustand einer leistungsfähigen Feuerwehr zu sichern oder zu erreichen. Zum anderen dient der Brandschutzbedarfsplan als Nachweis über die Erfüllung der weiteren Pflichtaufgaben wie beispielsweise die Sicherstellung einer ausreichenden ➡️ Löschwasserversorgung oder die Durchführung von Brandverhütungsschauen.

Insbesondere im Hinblick auf die weiterhin angespannten Haushaltslagen der Kommunen sind eine bedarfsgerechte Brandschutzbedarfsplanung und eine ➡️ neutrale Bewertung der Sachverhalte für die strategische Weiterentwicklung der Feuerwehren zwingend erforderlich.

Was ist ein Feuerwehrplan?

Der Feuerwehrplan ist ein objektbezogenes Dokument, welches speziell für ein Gebäude oder eine Anlage erstellt wird. Die Notwendigkeit zur Erstellung beziehungsweise Vorhaltung eines Feuerwehrplanes durch den Eigentümer beziehungsweise Betreiber ergibt sich aus den Sonderbauverordnungen der Länder (vgl. bspw. § 42 Abs. 3 SBauVO, § 22 Abs. 2 GaV) oder auf Verlangen der Brandschutzdienststelle. Es ist daher nicht die Aufgabe der Feuerwehr oder der Gemeinde, einen Feuerwehrplan zu erstellen.

Ein Feuerwehrplan dient der Einsatzleitung im Schadensfall dazu, sich schnell einen Überblick über das Objekt und dessen Besonderheiten zu verschaffen. Er kann außerdem dazu dienen, die Einsatzkräfte in die Lage einzuweisen. Die Inhalte eines Feuerwehrplanes sind nach der DIN 14095 vereinheitlicht. Der Feuerwehrplan umfasst neben allgemeinen Informationen zum betreffenden Objekt einen Übersichtsplan sowie Geschoss- oder Einzelpläne. In Abhängigkeit des Objektes sind Pläne zum Rauch- und Wärmeabzug, zum Abwasser, zur Löschwasserrückhaltung oder zu stationären Löschanlagen ein Teil des Feuerwehrplanes.

Was ist ein Einsatzplan?

Ein Einsatzplan dient der einsatztaktischen Vorplanung auf Einsatzereignisse und fungiert als Führungsmittel für die Einsatzleitung. Zum einen können Einsatzpläne objektbezogen sein. In diesem Fall bauen sie auf den zuvor beschriebenen Feuerwehrplänen auf und ergänzen diese um konkrete einsatztaktische Maßnahmen. Zum anderen können Einsatzpläne statt für bestimmte Objekte für besondere Einsatzlagen wie beispielsweise Gefahrgutunfälle, Verkehrsunfälle in Tunnelanlagen oder Brände in Hochhäusern erstellt werden. Ebenfalls für die kommunale Katastrophenvorsorge wie beispielsweise bei Hochwasser, anhaltenden ➡️ Stromausfällen oder Vegetationsbränden sind Einsatzpläne für die Feuerwehr elementar für die erfolgreiche Bewältigung.

Die Pflicht zur Vorhaltung solcher Einsatzpläne ergibt sich analog zum Brandschutzbedarfsplan aus den Brandschutzgesetzen der Länder. Nach diesen haben die Gemeinden Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen (vgl. bspw. § 3 Abs. 3 BHKG, § 3 Abs. 1 HBKG, § 3 Abs. 1 LBKG). Bei der Erstellung von Einsatzplänen ist es unabdingbar, die örtliche Feuerwehr in den Prozess einzubinden. Die Alarm- und Ausrückordnung ist ein Beispiel für einen Einsatzplan, welcher durch alle Feuerwehren bundesweit vorgehalten wird.

Egal ob Brandschutzbedarfsplan, Feuerwehrplan oder Einsatzplan: Jeder dieser Pläne spielt eine entscheidende Rolle für die vorbeugende und operative Gefahrenabwehrplanung. Insbesondere den Kommunen obliegt die Pflicht, eine umfangreiche Planung für die Planung der örtlichen Gefahrenabwehr durchzuführen, um im Ereignisfall eine leistungsfähige Feuerwehr wirksam einsetzen zu können.

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